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Allgemeines Zivilrecht

Ihre Forderung ist unser Anliegen

Wir beraten sie umfassend im Zivilrecht. Dies betrifft die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander und ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, ergänzt von vielen Spezial- und Nebengesetzen. Hierzu gehört insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.

Forderungsmanagement

Wenn Sie als Handwerker Ihren Werklohn nicht erhalten haben oder als Arzt Ihre Honorarrechnung nicht bezahlt wird: Wir betrieben gerne das Forderungsmanagement für Sie, mahnen Ihre Schuldner freundlich aber bestimmt und sorgen für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen. Dabei erhalten Sie soviel Information, wie Sie es wünschen, aber nicht mehr als Sie wollen. Im Idealfall schicken Sie uns Rechnung und Mahnung, wir kümmern uns selbständig um die Durchsetzung und sorgen für die Zahlung einschließlich Kosten und Verzugszinsen. Einwände klären wir mit Ihnen so, wie es in Ihre Arbeitsweise passt: Persönlich oder über Telefon und Email, aber immer individuell und sorgfältig. Wenn der Schuldner in Verzug ist, gehören die Rechtsverfolgungskosten zum Schaden, den der Schuldner Ihnen zu erstatten hat.

Gewährleistung und Garantie

Zudem helfen wir Ihnen, Ansprüche wegen Mängeln oder aus Garantie geltend zu machen, Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz. Wir haben dabei viel Erfahrung und können Ihre Ansprüche mit Erfolg in vielen Lebensbereichen durchsetzen: Schmerzensgeld können Sie nicht nur nach einem Verkehrsunfall geltend machen, sondern auch im Vertragsrecht, z.B. wenn Sie als Mieter vor Ihrer Wohnung stürzen, weil Verkehrssicherungspflichten vom Vermieter nicht beachtet worden sind. Ihre Gewährleistungsansprüche verfolgen wir genauso engagiert aus Handwerkerverträgen (z.B. beim Hausbau) wie aus Kaufverträgen.

Wir nehmen uns die Zeit

Entscheidend ist, dass sich jemand mit den Einzelheiten Ihres Falles genau beschäftigt und nicht nach „Schema 08/15“ – dafür sind Sie bei uns in guten Händen.