Gesellschaftsrecht
Partner für Unternehmer
Wir betreuen Sie im Gesellschaftsrecht umfassend bei der Gründung einer Gesellschaft (z.B. GmbH-Gründung, BGB-Gesellschaft, Vereine), bei Umwandlungen, Unternehmenskäufen und –verkäufen, sowie bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Besonders auch aus der Erfahrung in der Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Auswahl der für Sie richtigen Unternehmensform.
Beratung im Gesellschaftsrecht
Zu unseren Kompetenzen gehört die klassische Beratung im Gesellschaftsrecht. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen.
Wir betreuen sowohl Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) als auch Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG, Gesellschaften bürgerlichen Rechts). Selbstverständlich stehen wir bei etwaigen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern sowie leitenden Mitarbeitern zur Verfügung - beratend oder wenn erforderlich vor Gericht.
Bei der Gründung einer Gesellschaft vermitteln wir Ihnen das notwendige Basiswissen:
- Geschäftsführung
- Geschäftsführervertrag
- GmbH-Geschäftsführer (Kündigung, Abberufung)
- Geschäftsführerhaftung
- Gesellschafterstreit
- Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern